Mitteilungsblatt Ausgabe September 2021

In der September-Ausgabe geht es u.a. um die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes für einen sehr engagierten Mitbürger der Samtgemeinde, Modernisierungsoffensive der 4. Klassen. Berichte aus dem Sommerferienprogramm, neues vom Jugendtreff Weyhausen und weitere Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden.

Die vollständige Ausgabe gibt es hier als ePaper oder als hier als PDF oder demnächst in Ihrem Briefkasten.

Zum Archiv geht es unter: archiv.wittich.de/5312

„Gelbe Füße“ helfen auf dem Schulweg

Achtung: ABC-Schützen nehmen als Verkehrsanfänger am Straßenverkehr teil

Die Einschulungsfeiern der 112 Erstklässler im Boldecker Land finden in diesem Jahr am Samstag, dem 4. September statt. Ab Montag, 6. September, haben die ABC-Schützen dann ihren ersten richtigen Schultag und nehmen damit als Verkehrsanfänger am Straßenverkehr teil. 

„Damit unsere Schulneulinge auch sicher zur Schule kommen, hat die Samtgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Schulen wie auch schon in den vergangenen Jahren wieder die Aktion ,Kleine Füße‘ gestartet“, sagt Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier. Das heißt: Vor dem Schulanfang werden durch die Bauhofmitarbeiter gut sichtbare Farbmarkierungen in Form von kleinen gelben Füßen auf die (Schul-)Wege gesprüht.

Überall, wo auf dem Schulweg die gelben Füße auf den Fußweg gesprüht sind, sollen Kinder anhalten und sich vergewissern, dass kein Auto kommt, bevor sie die Straße überqueren. Auch ein zusätzlicher gelber Balken vor den gelben Füßen zeigt den kleinen Verkehrsteilnehmern: „Ich bleib stehen, ich schau genau“.

Die Bauhofmitarbeiter der Samtgemeinde, Ralf Becher und Hartmut Kranz, beim Aufhängen der Schulwegbanner, hier an der Grundschule in Jembke

„Zusätzlich werden an verschiedenen Stellen im Boldecker Land auch wieder Banner mit der Aufschrift ,Achten Sie auf Kinder‘ oder ,Achtung, Schulanfang!‘ angebracht, die die Autofahrer zu besonderer Vorsicht mahnen sollen. Wenn Sie diese Banner sehen, fahren Sie bitte vorausschauend und seien Sie stets bremsbereit“, bittet die Samtgemeindebürgermeisterin.

„Das Bewältigen des Schulweges ist für alle Beteiligten eine Herausforderung“, sagt Anja Meier, „für die Kinder, die mit dem ersten Schultag so viel Neues und Aufregendes erleben, aber auch für die Eltern, die sich stets um ihre Sicherheit sorgen. Wir hoffen, mit unserer Aktion einen hilfreichen, unterstützenden Beitrag zu leisten und wünschen allen Schüler*innen stets einen guten und sicheren Schulweg.

Anja Meier: „Ich wünsche allen Schulanfänger*innen, für die am 4. September ein neuer Lebensabschnitt beginnt, einen tollen ersten Schultag und eine erfolgreiche und schöne Schulzeit. Aber natürlich auch allen anderen Schüler*innen, die nach den Ferien in eine neue Klasse kommen. Freut euch auf das Lernen, es ist so wichtig!“

Ralf Becher sprüht die „Gelben Füße“, die den ABC-Schützen den sicheren Schulweg weisen sollen. Fotos (2): Anja Hüffermann

Mitteilungsblatt Ausgabe August 2021

In der August-Ausgabe geht es u.a. um den Schulanfang. Die Förderung der Seniorenarbeit im Boldecker Land. Eine spannende Krimi-Lesung, Ratstermine Anfang September, Kommunalwahl 2021 und weitere Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden.

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Mitteilungsblatt Ausgabe Juli 2021

In der Juli-Ausgabe wird allen Menschen im Boldecker Land erholsame Urlaubs- und Sommertage gewünscht. Es geht u.a. um den ersten Spatenstich fürs Glasfasernetz, wo der Netzausbau Ende August beginnen soll, das Sommerferienprogramm und weitere Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden.

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Übersicht der Wahllokale im Boldecker Land

Wahllokale zur Landtagswahl am 15.10.2017

Musterstimmzettel zur Landtagswahl im Wahlkreis 5 Gifhorn-Nord/Wolfsburg.

Gaststätte Heidekrug, Hauptstraße 20, 38556 Barwedel
Gaststätte Heidekrug, Hauptstraße 20, 38556 Barwedel
Gemeindeverwaltung Bokensdorf, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf
Gemeindeverwaltung Bokensdorf, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf
Grundschule Jembke (Raum A1b), Schulstraße 6, 38477 Jembke
Grundschule Jembke (Raum A1b), Schulstraße 6, 38477 Jembke
Dorfgemeinschaftshaus Osloß, Mühlenweg 50, 38557 Osloß
Dorfgemeinschaftshaus Osloß, Mühlenweg 50, 38557 Osloß
Gemeindeverwaltung Tappenbeck, Stahlbergstraße 2, 38479 Tappenbeck
Gemeindeverwaltung Tappenbeck, Stahlbergstraße 2, 38479 Tappenbeck
Grundschule Weyhausen (Raum F010 und F011), Kirchweg 2a, 38554 Weyhausen
Grundschule Weyhausen (Raum F010 und F011), Kirchweg 2a, 38554 Weyhausen

Erläuterung:

Alle Wahllokale in der Samtgemeinde Boldecker Land sind nicht Null-Barrierefrei. Die Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf den ungehinderten Zugang zum Wahllokal (rollstuhlgerecht)

Planfeststellungsverfahren zum geplanten A39-Neubau im Mai

Erneutes Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Weyhausen bis Ehra im Mai 2017

Vom 03. Mai bis zum 2. Juni werden die Planungsunterlagen zum geplanten Ausbau der Autobahn A39 öffentlich im Rathaus der Samtgemeinde ausgelegt. Die erste Auslegung erfolgte 2014. Im Rahmen eines Erörterungstermins im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass die damals ausgelegten Unterlagen überholt waren. Somit basierten alle Einwendungen auf veralteten Daten.

2014 gab es 2000 Einwendungen zur A39 im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land
2000 Einwendungen zur A39 waren es 2014

Nun müssen die betroffenen Bürger*innen und Verbände erneut Einwendungen für das Planfeststellungsverfahren erstellen um ihre Rechte zu sichern.

Die geänderten Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit
vom 3.5. 2017 bis zum 2.6.2017 einschließlich bei der Samtgemeinde Boldecker Land während der Dienststunden

Montags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.

Zusätzlich ist die Einsicht nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 05362/9781-12 oder 05362/9781-0) auch außerhalb der hier genannten Zeiten möglich.
Darüber hinaus können die geänderten Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Quellangabe:  www.boldecker-land.de

Geänderte Anmelderegelungen für Krippe, Kindergarten und Hort

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Für die Kinder aus dem Gebiet der Samtgemeinde Boldecker Land gilt erstmalig ab diesem Jahr (gemäß Kindertagesstättensatzung) folgende Anmelderegelung:

Kinder, die von August 2016 an einen Platz in einem Kindergarten, einer Krippe oder einem Hort bekommen sollen, sind in der Zeit vom 01.02.2016 bis 29.02.2016 anzumelden.

Anmeldungen können während der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten oder im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, abgegeben werden.

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze in der gewünschten Kindertagesstätte vorhanden sind, wird die Platzvergabe in einem Losverfahren durchgeführt.
Für einen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die im Jahr vor der Einschulung stehen, bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben, deren Geschwisterkind/-kinder den gewünschten Kindergarten besucht/besuchen oder die im Vorjahr keinen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung beziehungsweise einen Platz in einem nicht gewünschten Kindergarten erhalten haben.

Den Kindern, die in der gewünschten Einrichtung nicht berücksichtig werden können, wird ein Platz in einer anderen Kindertagesstätte der Samtgemeinde Boldecker Land angeboten.
Für Krippen- und Hortplätze werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben oder die im Vorjahr keinen Platz beziehungsweise einen Platz in einer nicht gewünschten Einrichtung erhalten haben.

Das Losverfahren findet öffentlich am Mittwoch, den 16. 03. 2016, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, statt.
Die Anmeldefrist gilt nicht für im Laufe des Jahres in eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Boldecker Land zuziehende Familien.
Die Samtgemeinde Boldecker Land wird vor der Platzvergabe darüber informieren, für welche Kindertagesstätten eine Platzvergabe erforderlich sein wird.

Quelle: Pressemitteilung 01/01-2016 vom 13. 1. 2016
Samtgemeinde Boldecker Land
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Boldecker Land: Arbeitsgruppe Verkehr ins Leben gerufen

In der Samtgemeinde Boldecker Land wird eine „Arbeitsgruppe Verkehr“ ins Leben gerufen,

mit dem Ziel die Verkehrssituation in allen sechs Gemeinden der Samtgemeinde nachhaltig

zu verbessern. Das neu zu bildende Gremium wird voraussichtlich am 12. November seine

Arbeit aufnehmen.

Die künftige Arbeitsgruppe (AG) besteht aus 23 Personen: Jede Mitgliedsgemeinde wird drei

Vertreter benennen, die Fraktionen benennen je einen Vertreter für jede Fraktion (z. Zt. vier)

und die Samtgemeindeverwaltung wird mit einer Person vertreten sein. Außerdem können

die einzelnen Bürgermeister jederzeit an den Treffen teilnehmen.

Die Themen der Arbeitsgruppe sind die Sichtung der Unterlagen bei Beteiligung der

Samtgemeinde an überörtlichen Planungen mit Bezug zur Verkehrssituation des Boldeckers

Landes. Die Arbeitsgruppe wird zudem den laufenden Stand entsprechender

Verkehrsplanungen ermitteln und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation

aufspüren.

Daraus folgend wird die Arbeitsgruppe Vorschläge für die einzelnen Gemeinderäte

ausarbeiten, zu bestehenden Verkehrsplanungen Dritter den Prozess begleiten und ggf.

notwendige Maßnahmen definieren, um die Interessen der jeweiligen Gemeinde bzw. des

Boldecker Landes zu vertreten. Die Arbeit der AG soll aber auch der Transparenz und

Öffentlichkeit des Diskussionsprozesses dienen. „Dabei sollen künftige Diskussionen auf

fundiert vorbereiteter Grundlage stattfinden können“, sagt Samtgemeindebürgermeisterin

Anja Meier.

„Da es keine gesetzlich zuständige Stelle zur Wahrnehmung einer solchen Aufgabe gibt, ist

die ,Arbeitsgruppe Verkehr‘ eine freiwillige Maßnahme, die dazu dienen soll, die

Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Boldecker Land in ihrer Arbeit zu unterstützen“,

erklärt Anja Meier. So seien beispielsweise Gemeinden für den Bau und Betrieb von

Gemeindestraße zuständig, Realverbände und Gemeinden unterhielten Wirtschaftswege.

Kreis, Land und Bund bauten und betrieben anderweitig klassifizierte Straßen – doch für

Geh- und Radwege seien am Ende wiederum die Gemeinden zuständig. Für eine „integrierte

Betrachtung des Verkehrs an sich“ bestünde dagegen keine Zuständigkeit. Dies solle die

Arbeitsgruppe ändern.

„Wir wollen unseren Bürgermeistern und den Ratsmitgliedern, die ohnehin schon viel

ehrenamtliches Engagement an den Tag legen, damit unter die Arme greifen und helfen, die

Verkehrssituation im Boldecker Land zu optimieren“, so Anja Meier. Die zu benennenden

Vertreter der einzelnen Gemeinden müssten demzufolge auch nicht zwingend Ratsvertreter

sein, sondern könnten auch auf der Grundlage anderer Eignung als Teilnehmer für den neu

zu bildenden Arbeitskreis von ihren Gemeinden ausgewählt und von den Bürgermeistern

abgesandt werden. „Sie müssen sich jedoch zu dem Ziel bekennen, die Verkehrsproblematik

als gemeinschaftliches Thema zu behandeln“, betont die Samtgemeindebürgermeisterin.

Quelle: Pressemitteilung 3/9-2015 vom 29. 9. 2015

Samtgemeinde Boldecker Land Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Ihr Ansprechpartner: Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier, Tel. 05362/97 81-11
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Anne-Kathrin Schulze, Tel. 05362/97 81-19

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