Geänderte Anmelderegelungen für Krippe, Kindergarten und Hort

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Für die Kinder aus dem Gebiet der Samtgemeinde Boldecker Land gilt erstmalig ab diesem Jahr (gemäß Kindertagesstättensatzung) folgende Anmelderegelung:

Kinder, die von August 2016 an einen Platz in einem Kindergarten, einer Krippe oder einem Hort bekommen sollen, sind in der Zeit vom 01.02.2016 bis 29.02.2016 anzumelden.

Anmeldungen können während der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten oder im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, abgegeben werden.

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze in der gewünschten Kindertagesstätte vorhanden sind, wird die Platzvergabe in einem Losverfahren durchgeführt.
Für einen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die im Jahr vor der Einschulung stehen, bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben, deren Geschwisterkind/-kinder den gewünschten Kindergarten besucht/besuchen oder die im Vorjahr keinen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung beziehungsweise einen Platz in einem nicht gewünschten Kindergarten erhalten haben.

Den Kindern, die in der gewünschten Einrichtung nicht berücksichtig werden können, wird ein Platz in einer anderen Kindertagesstätte der Samtgemeinde Boldecker Land angeboten.
Für Krippen- und Hortplätze werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben oder die im Vorjahr keinen Platz beziehungsweise einen Platz in einer nicht gewünschten Einrichtung erhalten haben.

Das Losverfahren findet öffentlich am Mittwoch, den 16. 03. 2016, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, statt.
Die Anmeldefrist gilt nicht für im Laufe des Jahres in eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Boldecker Land zuziehende Familien.
Die Samtgemeinde Boldecker Land wird vor der Platzvergabe darüber informieren, für welche Kindertagesstätten eine Platzvergabe erforderlich sein wird.

Quelle: Pressemitteilung 01/01-2016 vom 13. 1. 2016
Samtgemeinde Boldecker Land
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

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