Stellungnahme zur Samtgemeinderatssitzung

Eine Stellungnahme des Ratsmitgliedes Rouven Wessel, welche unter dem Punkt Mitteilung in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Boldecker Land am 11. April 2024 verkündet wurde.

Ich möchte mich hier kurz zu der aktuellen Situation in der Samtgemeinde Boldecker Land äußern:

Dringlich sind die erweiterten und durch den Samtgemeindebürgermeister Ehrhoff nicht zugelassenen Tagesordnungspunkte insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir spätestens bei der Haushalts- und Finanzausschusssitzung festgestellt haben, dass zahlreiche (um nicht zusagen alle Projekte, wie z. B. die Feuerwehrhäuser, Schulen und Kindergärteninvestitionen), die wir hier in der Samtgemeinde dringend weiter verfolgen wollen, nicht durch den aufgestellten Haushalt gedeckt sein können, da dieser uns final noch nicht durch den Landkreis genehmigt werden konnte. Der Kämmerer Rymas ist nicht da, kann nicht unterstützen, es wird stattdessen unnötig Geld für externe Berater ausgegeben, was die Haushaltslage noch prekärer macht.

Wie kritisch sich die Kommunalaufsicht zu diesem Thema und der unverhältnismäßigen hohen Kreditaufnahme in den nächsten Jahren positioniert hat, kann die Haushalts- und Finanzausschussvorsitzende Frau Klopp gleich näher erläutern.

1. Jegliches Verhalten des Samtgemeindebürgermeisters seit der letzten Ratssitzung und der damit einhergehenden Abwahlentscheidung des Samtgemeindebürgermeisters stärkt den Entschluss umso mehr, dass eine Abwahl so schnell wie möglich erfolgen muss, um weiteren Schaden von der Samtgemeinde abzuwenden.

Herr Samtgemeindebürgermeister, wir befinden uns hier in der Kommunalpolitik und -verwaltung der Samtgemeinde Boldecker Land und Sie hantieren mit Steuergeldern der Mitbürgerinnen- und Mitbürger und derer Mitgliedsgemeinden, durch die die Samtgemeinde erst durch die Samtgemeindeumlage finanzielle Einnahmen generieren kann.

Sie bezahlen mit Steuergeldern des Boldecker Landes ihren Anwalt, mit dem Sie fleißig bei sogenannten Klartextveranstaltungen in Räumlichkeiten der Samtgemeinde eigene Mitarbeiter und Ratsmitglieder durch den Dreck ziehen und diffamieren und Interna aus weiterhin laufenden Ermittlungen gegen Sie rechtswidrig veröffentlichen.

Hier, im Samtgemeinderat, sitzen Sie mit uns, eben den gewählten Vertreter:innen eben dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ehrenamtlich, unbezahlt und aktuell ohne jegliche Form von Freizeit und Familie diese opfern.

Wir hier im Rat sind die, die die Entscheidungen per Gesetz zu treffen haben – 21 demokratisch gewählte Vertreter.

Sie und die Verwaltung sind diejenigen, die diese Entscheidungen dann umsetzten müssen. So schreibt es das Gesetz vor, auch wenn Sie dies oft nicht wahrhaben wollen. Wenn wir das Gefühl haben, dass Sie dieses nicht im gesetzlichen, abgestimmten oder beschlossenen Sinne und nach eigenem persönlichem Grund umsetzen, so schreibt es der ganz normale Weg vor, dass wir diese Bedenken in Ausschüssen oder Sitzungen vorbringen und Sie sich äußern können. Dies haben wir immer getan und dieses ist alles protokollarisch festgehalten und nachlesbar und immer und immer wieder geschehen.

Als dieses immer und immer wieder nicht gefruchtet hat, mussten wir den Weg der nächsten Instanz gehen, die uns, als Kontrollgremium der Verwaltung vorsteht: Der Weg zur Kommunalaufsicht im Landkreis Gifhorn.

Dort wird alles bewertet und gesichtet und nach Abschluss des Verfahrens entsprechend kommentiert. Und das dauert, weil diese Unklarheiten, Nachfragen und Unregelmäßigkeiten mehrere Hundert Seiten lang sind.

Wir als Rat warten darauf und reden erst dann Klartext, wenn wir es denn dann überhaupt noch so ausführlich müssen und wir es in allen Sitzungen schon immer wieder getan haben.

Solange hoffen wir, dass wir die so wichtigen Projekte in der Samtgemeinde weiter voranbringen können, denn hier besteht dringender Handlungsbedarf, den Sie schlecht vorbereitet durch Ihre fehlerhaften und unvollständigen Vorlagen verhindern.

Wie Sie zudem agieren, soll die Öffentlichkeit ruhig wissen:
– Sie zeigen Ratsmitglieder an, um diese einzuschüchtern
– Sie sagen willkürlich einen sehr wichtigen kompletten Sitzungslauf im Feb/März ab, um lieber Ihre „Klartext-Veranstaltung“ vorzubereiten, währenddessen wir z.B. auf dem Schulsportplatz in Weyhausen stehen, um den dort vorhandenen gravierenden Missstand zu heilen oder in freiwilligen Arbeitsgruppen nach Lösungen suchen, um die Samtgemeinde bestmöglich aufzustellen.
– Sie sagen wichtige Bürgermeisterdienstbesprechungen mit den Mitgliedsgemeinden ab oder die lange geplanteKlausurtagung des Samtgemeinderates, um wichtige und essenzielle Projekte voranzubringen
– Um die Zeit und die Wichtigkeit der Projekte nun aufzuholen, sind wir und ihre Angestellten durch diesen Sitzungsdurchlauf jetzt jeden Abend gezwungen (heute die 7. Sitzung an 9 Tagen!) hier anzutanzen und bei jeder Sitzung die Vorlagen und Entscheidungen zu ändern, da diese wieder schlecht vorbereitet wurden.
– Sie genehmigen keine Veröffentlichung von Artikeln oder Kommentare durch Ratsmitglieder oder dem
Samtgemeinderat im Mitteilungsblatt des Boldecker Landes oder auf der Samtgemeindehomepage, pflastern dort aber in eigener Sache fleißig drauflos. Dies ist offensichtlich IHR Verständnis von Demokratie!
– Und es gibt weitere viele Beispiele mehr, die aber hier den Rahmen sprengen würde…

Das sind die Fakten, die ebenfalls in die Öffentlichkeit gehören. Weitere werden folgen…

Vielen Dank für die kurze Aufmerksamkeit.

After-Work-Impfung in Weyhausen

Samtgemeinde Boldecker Land organisiert Corona Impfangebot im Testzentrum

Um es bislang nicht geimpften Personen so leicht wie möglich zu machen, ein Impfangebot anzunehmen, bietet das Impfzentrum des Landkreises Gifhorn, in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Samtgemeinde Boldecker Land Impfungen ohne Terminvergabe auch außerhalb des Impfzentrums an.

Die Impfungen finden am

Do. 12.08.2021 von 14:00 bis 19:00 Uhr, im „UnserAllerOrt“ in Weyhausen, Neue Straße 12 statt.

Hierfür werden die Räumlichkeiten genutzt, die die Samtgemeinde Boldecker Land derzeit als Testzentrum zur Verfügung stellt.

UnserAllerOrt Weyhausen

Geimpft wird mit den Impfstoffen der Firmen BioNTech, Moderna oder Johnson & Johnson (je nach Verfügbarkeit). Mitgebracht werden muss ein Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis sowie, wenn möglich, der Impfpass. Ohne Impfpass wird eine Ersatzbescheinigung vor Ort ausgestellt.

Das Impfangebot richtet sich an alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Bei minderjährigen Impflingen ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Zweitimpfung erfolgt gegebenenfalls im Impfzentrum Gifhorn.

Samtgemeindebürgermeisterin
Anja Meier

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