Kategorie: Samtgemeinde
Feuer in Bokensdorf
Briefwahlunterlagen bitte ab sofort persönlich abholen
Aufgrund der Postzustellungszeiten kann ab sofort nicht mehr gewährleistet werden, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu Ihnen nach Hause übersandt werden. Wir bitten Sie daher, diese direkt bei uns abzuholen. (Eichenweg 1, Weyhausen)
Gerne können Sie vor Ort direkt wählen.
Auch Ihre Stimmunterlagen bitten wir, Sie daher direkt ins Rathaus zu bringen und nicht mehr mit der Post zuschicken (zu den bekannten Öffnungszeiten) oder sie in den Briefkasten einzuwerfen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Der Samtgemeindewahlleiter
Frank Oltersdorf
Wahlbekanntmachung (3)
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Schlagermuuv am 22. Juni
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Abwahlverfahren Samtgemeindebürgermeister
Abwahlverfahren des Samtgemeindebürgermeisters im Boldecker Land: Bürger entscheiden am 9. Juni
Am 9. Juni wird im Boldecker Land über das Abwahlverfahren des amtierenden Samtgemeindebürgermeisters entschieden. Nach intensiven Diskussionen und Debatten innerhalb der Samtgemeinde haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und über die Zukunft der Samtgemeindeverwaltung zu entscheiden.
Der derzeitige Samtgemeindebürgermeister, Dennis Ehrhoff, geriet in den vergangenen Monaten verstärkt in die Kritik aufgrund verschiedener kontroverser Entscheidungen und Handlungen. Diese Diskussionen führten letztlich zur Einleitung des Abwahlverfahrens, das nun am 9. Juni seinen Höhepunkt erreicht.
Das Abwahlverfahren ist ein demokratischer Prozess, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre Stimme zu erheben und über die Amtsenthebung des Samtgemeindebürgermeisters zu entscheiden. Die Wahllokale im Boldecker Land werden am 9. Juni von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme abzugeben.
Die Gemeindeverwaltung und die Wahlbehörden haben umfassende Maßnahmen ergriffen, um einen reibungslosen und fairen Ablauf des Abwahlverfahrens zu gewährleisten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen und an der Abstimmung teilzunehmen.
Für weitere Informationen zum Abwahlverfahren und den Wahlmodalitäten stehen die örtlichen Wahlbehörden sowie die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.