Geänderte Anmelderegelungen für Krippe, Kindergarten und Hort

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Für die Kinder aus dem Gebiet der Samtgemeinde Boldecker Land gilt erstmalig ab diesem Jahr (gemäß Kindertagesstättensatzung) folgende Anmelderegelung:

Kinder, die von August 2016 an einen Platz in einem Kindergarten, einer Krippe oder einem Hort bekommen sollen, sind in der Zeit vom 01.02.2016 bis 29.02.2016 anzumelden.

Anmeldungen können während der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten oder im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, abgegeben werden.

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze in der gewünschten Kindertagesstätte vorhanden sind, wird die Platzvergabe in einem Losverfahren durchgeführt.
Für einen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die im Jahr vor der Einschulung stehen, bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben, deren Geschwisterkind/-kinder den gewünschten Kindergarten besucht/besuchen oder die im Vorjahr keinen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung beziehungsweise einen Platz in einem nicht gewünschten Kindergarten erhalten haben.

Den Kindern, die in der gewünschten Einrichtung nicht berücksichtig werden können, wird ein Platz in einer anderen Kindertagesstätte der Samtgemeinde Boldecker Land angeboten.
Für Krippen- und Hortplätze werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben oder die im Vorjahr keinen Platz beziehungsweise einen Platz in einer nicht gewünschten Einrichtung erhalten haben.

Das Losverfahren findet öffentlich am Mittwoch, den 16. 03. 2016, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, statt.
Die Anmeldefrist gilt nicht für im Laufe des Jahres in eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Boldecker Land zuziehende Familien.
Die Samtgemeinde Boldecker Land wird vor der Platzvergabe darüber informieren, für welche Kindertagesstätten eine Platzvergabe erforderlich sein wird.

Quelle: Pressemitteilung 01/01-2016 vom 13. 1. 2016
Samtgemeinde Boldecker Land
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Einladung: Gemeinde Bokensdorf – Organisation lebendiger Adventskalender

Liebe Bokensdorferinnen und Bokensdorfer,

auch in diesem Jahr möchten wir die schöne Adventszeit wieder durch unseren „lebendigen Adventskalender“ bereichern. Daher laden wir alle die sich für diese Aktion interessieren am

Mittwoch, den 04.11.2015 um 18.00 Uhr

in das Gemeindebüro am Bauernberg 4 ein.

Wir werden an diesem Abend alles Organisatorische besprechen, sowie die Termine für die einzelnen Teilnehmer vergeben.
Wir hoffen , Sie wieder für diese Aktion begeistern zu können und freuen uns schon heute auf unser Treffen.

Mit herzlichen Grüßen

Frank Niermann

Bürgermeister

Bokensdorf: Einladung zur öffentlichen Ratssitzung am 07.10.2015 19:00Uhr

Gemeinde Bokensdorf

Samtgemeinde Boldecker Land

Der Bürgermeister

Bokensdorf, 28.09.2015

An die Bürger und Mitglieder des Rates der Gemeinde Bokensdorf

– Einladung –

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Bokensdorf am

Mittwoch, 07.10.2015 um 19:00 Uhr


im Gemeindebüro, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf

lade ich Sie hiermit ein.

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung (lt. §1 Geschäftsordnung)
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit (lt. §65 NKomVG)
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung des Protokolls vom 17.06.2015
  6. Mitteilungen der Verwaltung
  7. Bürgerfragestunde (max. 30 Minuten)
  8. Beratung und Beschluss:
    Festlegung einer Planungsvariante zum Bau einer
    Fußgängerlichtsignalanlage und Beschluss der Ausschreibung

    (Vorlage 31-2015)
  9. Beratung und Beschluss:
    Neuordnung Bushaltestellen – (Vorlage 26-2015)
  10. Beratung und Beschluss:
    Einvernehmensherstellung gem. §36 BauGB H. Schwarz – (Vorlage 19-2015)
  11. Beratung und Beschluss:
    Erschließungsmaßnahmen am Willy-Müller-Ring – (Vorlage 20-2015)
  12. Beratung und Beschluss:
    Separation Glascontainer durch Palisadenwand – (Vorlage 22-2015)
  13. Beratung:
    Wegebau WAG – Bauernberg – (Vorlage 27-2015)
  14. Beratung:
    Radweg Bokensdorf – Jembke – (Vorlage 28-2015)
  15. Beratung und Beschluss:
    Beschaffung Rasentraktor – (Vorlage 21-2015)
  16. Beratung und Beschluss:
    Ersatz der am 21.10.2004 Jahren zerstörten Laterne nahe Sportheim – (Vorlage 30-2015)
  17. Beratung und Beschluss:
    Beschaffung Küche Sportheim – (Vorlage 24-2015)
  18. Beratung und Beschluss:
    Flutlichtanlage Sportplatz – (Vorlage 25-2015)
  19. Beratung und Beschluss:
    Eichenfällung am Sportheim – (Vorlage 23-2015)
  20. Beratung:
    Ersatz Straßenlaternenlampengläser – (Vorlage 29-2015)
  21. Anfragen und Anregungen
  22. Schließung der öffentlichen Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Niermann
(Bürgermeister)

Boldecker Land: Arbeitsgruppe Verkehr ins Leben gerufen

In der Samtgemeinde Boldecker Land wird eine „Arbeitsgruppe Verkehr“ ins Leben gerufen,

mit dem Ziel die Verkehrssituation in allen sechs Gemeinden der Samtgemeinde nachhaltig

zu verbessern. Das neu zu bildende Gremium wird voraussichtlich am 12. November seine

Arbeit aufnehmen.

Die künftige Arbeitsgruppe (AG) besteht aus 23 Personen: Jede Mitgliedsgemeinde wird drei

Vertreter benennen, die Fraktionen benennen je einen Vertreter für jede Fraktion (z. Zt. vier)

und die Samtgemeindeverwaltung wird mit einer Person vertreten sein. Außerdem können

die einzelnen Bürgermeister jederzeit an den Treffen teilnehmen.

Die Themen der Arbeitsgruppe sind die Sichtung der Unterlagen bei Beteiligung der

Samtgemeinde an überörtlichen Planungen mit Bezug zur Verkehrssituation des Boldeckers

Landes. Die Arbeitsgruppe wird zudem den laufenden Stand entsprechender

Verkehrsplanungen ermitteln und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation

aufspüren.

Daraus folgend wird die Arbeitsgruppe Vorschläge für die einzelnen Gemeinderäte

ausarbeiten, zu bestehenden Verkehrsplanungen Dritter den Prozess begleiten und ggf.

notwendige Maßnahmen definieren, um die Interessen der jeweiligen Gemeinde bzw. des

Boldecker Landes zu vertreten. Die Arbeit der AG soll aber auch der Transparenz und

Öffentlichkeit des Diskussionsprozesses dienen. „Dabei sollen künftige Diskussionen auf

fundiert vorbereiteter Grundlage stattfinden können“, sagt Samtgemeindebürgermeisterin

Anja Meier.

„Da es keine gesetzlich zuständige Stelle zur Wahrnehmung einer solchen Aufgabe gibt, ist

die ,Arbeitsgruppe Verkehr‘ eine freiwillige Maßnahme, die dazu dienen soll, die

Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Boldecker Land in ihrer Arbeit zu unterstützen“,

erklärt Anja Meier. So seien beispielsweise Gemeinden für den Bau und Betrieb von

Gemeindestraße zuständig, Realverbände und Gemeinden unterhielten Wirtschaftswege.

Kreis, Land und Bund bauten und betrieben anderweitig klassifizierte Straßen – doch für

Geh- und Radwege seien am Ende wiederum die Gemeinden zuständig. Für eine „integrierte

Betrachtung des Verkehrs an sich“ bestünde dagegen keine Zuständigkeit. Dies solle die

Arbeitsgruppe ändern.

„Wir wollen unseren Bürgermeistern und den Ratsmitgliedern, die ohnehin schon viel

ehrenamtliches Engagement an den Tag legen, damit unter die Arme greifen und helfen, die

Verkehrssituation im Boldecker Land zu optimieren“, so Anja Meier. Die zu benennenden

Vertreter der einzelnen Gemeinden müssten demzufolge auch nicht zwingend Ratsvertreter

sein, sondern könnten auch auf der Grundlage anderer Eignung als Teilnehmer für den neu

zu bildenden Arbeitskreis von ihren Gemeinden ausgewählt und von den Bürgermeistern

abgesandt werden. „Sie müssen sich jedoch zu dem Ziel bekennen, die Verkehrsproblematik

als gemeinschaftliches Thema zu behandeln“, betont die Samtgemeindebürgermeisterin.

Quelle: Pressemitteilung 3/9-2015 vom 29. 9. 2015

Samtgemeinde Boldecker Land Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Ihr Ansprechpartner: Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier, Tel. 05362/97 81-11
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Anne-Kathrin Schulze, Tel. 05362/97 81-19

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen